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Treene neue Befahrungsregelung

Seit Anfang 2009 gelten auf der Treene neue Befahrungsregelungen.

Im Bereich des Naturschutzgroßprojektes Obere Treene von der Quelle bis Tarp gilt ein freiwilliger ganzjähriger Befahrungsverzicht. Die bisherigen Regelungen sind damit ungültig.